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{{DISPLAYTITLE:BĂŒrgergeldreform Zusammenfassung}} ''This conversation was exported from ChatGPT''<ref>{{cite web|title=BĂŒrgergeldreform Zusammenfassung|url=https://chatgpt.com/share/691ce4b5-0574-8004-b163-f47ac90c6191|publisher=ChatGPT|access-date=2025-11-19}}</ref> == gpt-5-1 == === User: ich habe das auf reddit gefunden: Die neue Grundsicherung wirkt ab Januar 2026. === ich habe das auf reddit gefunden: Die neue Grundsicherung wirkt ab Januar 2026. Die Abstimmung im Bundestag erfolgt im Dezember 2025. Entwurf der neuen Grundsicherung -> 13-SGB-II-Ănderungsgesetz - BĂŒrgergeldreform Zusammenfassung: Ziel der neuen Grundsicherung ist, möglichst alle Menschen in Vollzeit-Arbeit zu bringen und nur fĂŒr notwendige UnterstĂŒtzung zu sorgen. Die Höhe der neuen Grundsicherung: 563⏠Sie bleibt unverĂ€ndert. ____________________________________________________________________________________ Die gröĂten VerĂ€nderungen zum BĂŒrgergeld: ____________________________________________________________________________________ 1) Vollzeit-Pflicht Mini-Jobber und Teilzeit-Arbeiter werden sich um Vollzeitstellen bemĂŒhen mĂŒssen und erhalten hierfĂŒr Stellenangebote. Wer seinen BemĂŒhungen nicht nachkommt wird keine Leistungen mehr erhalten. 1.1) Elternzeit Die Elternzeit im Leistungsbezug wird auf maximal 1 Jahr reduziert. Da es potentiell eine Betreuung fĂŒr 1 JĂ€hrige gibt, nimmt der Staat automatisch an, dass der Leistungsbezieher nach einem Jahr Elternzeit wieder vollintegrierbar ist. 1.2) Psychische Erkrankungen Ob eine psychische Erkrankungen vorliegt hat zukĂŒnftig der Sachbearbeiter zu entscheiden. Psychisch Erkrankte mĂŒssen alle Termine wahrnehmen, von ihrer Erkrankungen ĂŒberzeugen und erhalten in speziellen FĂ€llen UnterstĂŒtzung, um ihrer Vollintegration nachzukommen. Psychisch Erkrankte Menschen werden ebenso fĂŒr fehlende Termine sanktioniert, erhalten ihre Leistungen jedoch wieder umfĂ€nglich, wenn sie den Termin nachholen. ____________________________________________________________________________________ 2) SchĂ€rfere Sanktionen Der erste verpasste Termin beim Jobcenter zieht keine Konsequenzen nach sich. Ab dem zweiten verpassten Termin wirkt eine unbefristete 30% Sanktion. Ab dem dritten verpassten Termin wirkt eine unbefristete Totalsanktion. Nach der ersten Verweigerung sich um eine vermittelte Arbeitsstelle zu bemĂŒhen, wirkt ebenfalls eine unbefristete Totalsanktion. 2.1) Sippenhaft Sanktionen treffen nicht den Bezieher, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft. 2.2) Kulanz-Option Sachbearbeiter haben die Entscheidung darĂŒber, wann und ob eine Sanktion wieder aufgehoben wird. Es ist festgehalten, dass gerade bei psychisch Erkrankten eine höhere Kulanz zu zeigen ist. 2.3) Miete und Unterkunft bei Totalsanktion Miet- und Unterkunftskosten werden bei Totalsanktionen direkt an den Vermieter gezahlt, sofern der Bezieher oder Vermieter sich hierzu weigert, werden alle Leistungen eingestellt. 2.4) Der Euro Bei einer Totalsanktion erhĂ€lt der EmpfĂ€nger weiterhin 1⏠auf seinem Konto. So gilt die Sanktion technisch nicht als Totalsanktion. Offiziell soll es dazu dienen, den Leistungsbezug bei Aufhebung einer Sanktion nahtlos zu ermöglichen. Inoffiziell soll dem LeistungsempfĂ€nger erschwert werden, gegen Totalsanktionen per Gericht vorzugehen. ____________________________________________________________________________________ 3) SelbststĂ€ndigkeit SelbststĂ€ndige Leistungsbezieher erhalten nach einem Jahr Leistungsbezug keine Leistungen mehr. Sie erhalten das Angebot die SelbststĂ€ndigkeit aufzugeben und sich um eine Vollzeitstelle zu bemĂŒhen. ____________________________________________________________________________________ 4) Miet- und Unterkunftskosten werden angepasst So sollen Zahlungen regional vereinheitlicht und nach unten angepasst werden, damit es fĂŒr Jobcenter und Bezieher ĂŒbersichtlicher wird. 4.1) Kostensenkungsverfahren Liegen die Mietkosten ĂŒber den genehmigten Leistungen, so erhalten Bezieher die Aufforderung, diese umgehend zu reduzieren. Vorher hatten LeistungsempfĂ€nger hierfĂŒr 6 Monate Zeit. Leistungsbezieher werden ab jetzt aufgefordert, notfalls gerichtlich gegen den Vermieter vorzugehen, um eine Reduzierung der Mietkosten zu erwirken. Kommen Leistungsbezieher dem nicht nach, folgt eine Totalsanktion mit zusĂ€tzlicher Einstellung der Miet- und Unterkunftskosten. Liegen Miet- und Unterkunftskosten ĂŒber 1,5x der genehmigten Leistungen, so werden Miet- und Unterkunftskosten zum Ende des Monats automatisch eingestellt und der Leistungsbezieher aufgefordert, sich zum nĂ€chsten Monat eine neue Unterkunft zu suchen. Als Beispiel: Mietobergrenze liegt bei 600âŹ, (1,5x-fache wĂ€re 900âŹ). EmpfĂ€nger zahlt 784⏠Warmmiete -> Jobcenter möchte, dass EmpfĂ€nger umgehend unter 600⏠kommt. EmpfĂ€nger muss hieraufhin sogar gegen den Vermieter gerichtlich vorgehen. Erst, wenn alle Optionen ausgeschöpft worden sind und die Warmmiete weiterhin ĂŒber 600⏠ist, wird diese genehmigt. EmpfĂ€nger zahlt 921⏠Warmmiete -> Jobcenter stellt zum Ende des Monats jegliche Zahlungen ein, bis der Leistungsbezieher eine neue Unterkunft bezieht. === Assistant: Das von dir gefundene Reddit-Posting enthĂ€lt teilweise zutreffende Informationen, aber auch teurere und teils ungenaue ⊠=== Das von dir gefundene Reddit-Posting enthĂ€lt teilweise zutreffende Informationen, aber auch teurere und teils ungenaue oder spekulative Aussagen bezĂŒglich der geplanten Reform zur Grundsicherung. Ich fasse hier den aktuellen Stand mit Quellen nachvollziehbar zusammen â und worauf man noch achten sollte. ===== Das Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf des sogenannten Dreizehntes Gesetz zur Ănderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (abgekĂŒrzt: 13. SGB II-ĂndG) erstellt, der die bisherige Leistung BĂŒrgergeld (nach § SGB II) umbauen soll. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> ===== Einige Eckpunkte aus diesem Entwurf: * Der Begriff âBĂŒrgergeldâ im SGB II wird durch eine âGrundsicherung fĂŒr Arbeitsuchendeâ erneuert. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Neu eingefĂŒgt wird u. a. ein § 3a (âVorrang der Vermittlungâ) â also: Vermittlung in Arbeit/Ausbildung soll Vorrang vor lebensunterhaltsÂsichernden Leistungen haben. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Höhere Anforderungen an Mitwirkung und Arbeitsaufnahme werden im Entwurf betont: âErwerbsfĂ€hige Leistungsberechtigte mĂŒssen ihre Arbeitskraft ⊠in dem Umfang einsetzen, der zur vollstĂ€ndigen Ăberwindung ihrer HilfebedĂŒrftigkeit ⊠erforderlich ist.â (§ 2 Abs.2 Satz2 Entwurf) Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Der Entwurf sieht nicht vorhersehbar fĂŒr alle angekĂŒndigten Punkte im Reddit-Post die gleichen Regelungen vor â viele Punkte sind noch unklar oder im Entwurf allgemein formuliert (noch nicht Gesetz). * Laut Entwurf soll das Gesetz zum 1. Juli 2026 (bei Teilen evtl. spĂ€ter) in Kraft treten. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> ===== - Der Reddit-Post spricht davon, dass die Abstimmung im Bundestag im Dezember 2025 erfolge und die Reform ab Januar 2026 wirke. Im Entwurf ist jedoch Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 vorgesehen (nicht bereits Januar) und das Gesetz noch nicht durch den Bundestag beschlossen. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> ===== * Der Post nennt exakte Zahlen und Sanktionen (z. B. â30 % Sanktion ab zweitem Terminâ, âTotalsanktionâ, Elternzeit auf 1 Jahr etc.). Der Entwurf enthĂ€lt zwar generelle VerschĂ€rfungen bei Mitwirkungspflichten/Sanktionen, aber nicht alle spezifischen Punkte so prĂ€zise wie im Post dargestellt. Z. B. im Entwurf steht eine Neuregelung unter § 32a (âLeistungsentzug bei mehrfachen MeldeversĂ€umnissenâ) â aber nicht zwingend exakt so wie âzweiter Termin = 30%â etc. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Der Reddit-Post behauptet: âDie Höhe der neuen Grundsicherung: 563 ⏠⊠bleibt unverĂ€ndert.â TatsĂ€chlich betrĂ€gt der Regelbedarf fĂŒr alleinstehende Erwachsene seit 1.1.2024 563 âŹ. LPB BW<ref>{{cite web|title=LPB BW|url=https://www.lpb-bw.de/buergergeld-hartz-iv-aktuell|publisher=LPB BW|access-date=2025-11-19}}</ref> Ob diese Zahl unverĂ€ndert bleibt im neuen Gesetz ist nicht sicher â der Entwurf spricht nicht unbedingt davon, dass ausschlieĂlich dieser Betrag bleibt, und Ănderungen sind möglich. * Der Post enthĂ€lt viele konkrete Regelungen zu Elternzeit, psychische Erkrankungen, Sippenhaft etc., die im Entwurf nicht alle so detailliert stehen oder zumindest öffentlich nicht so klar bestĂ€tigt sind. ===== - Wenn du dich als IT-Berater bzw. SelbststĂ€ndiger oder allgemein mit Anspruch an Leistungen beschĂ€ftigst, solltest dir bewusst sein: Nichts ist endgĂŒltig, solange das Gesetz nicht beschlossen ist und in Kraft tritt. ===== * Wenn der Entwurf so umgesetzt wird, könnten die Mitwirkungspflichten und Sanktionen stĂ€rker werden â das heiĂt: Wer Leistungen nach SGB II bezieht, hat voraussichtlich mehr Pflichten als bislang. * Wichtig: Die genaue Ausgestaltung (z. B. wie Elternzeit, Teilzeit, SelbststĂ€ndigkeit, Unterkunftskosten behandelt werden) hĂ€ngt von der finalen Gesetzesfassung ab und kann gegenĂŒber dem Entwurf noch verĂ€ndert werden. * FĂŒr SelbststĂ€ndige: Der Reddit-Post sagte, dass SelbststĂ€ndige nach einem Jahr Leistungsbezug keine Leistungen mehr erhalten â im Entwurf sind mir solche eindeutigen Zeitgrenzen nicht unter dieser Formulierung aufgefallen. Es wĂ€re also Vorsicht geboten, solche Aussagen als sicher anzusehen. Wenn du willst, kann ich den aktuellen Entwurf (Stand Oktober 2025) im Detail durchsehen und die konkreten Regelungen durchgehen (z. B. Sanktionen, Mitwirkungspflichten, Unterkunftskosten, SelbststĂ€ndigkeit). Möchtest du das? == gpt-5-1-thinking == === User: das ist der entwurf https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16RefE13SGBIIAendG.pdf === das ist der entwurf https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf === Assistant: Ja, genau â das ist der offizielle Referentenentwurf des BMAS, auf den ich mich eben schon bezogen habe. === Ja, genau â das ist der offizielle Referentenentwurf des BMAS, auf den ich mich eben schon bezogen habe. đ Lass uns ganz konkret am Text prĂŒfen, was aus dem Reddit-Posting stimmt und was eher Dramatisierung ist. ==== 1. Dinge, die im Entwurf tatsĂ€chlich angelegt sind ==== ===== a) âVollzeitpflichtâ (fĂŒr bestimmte Gruppen) ===== Im Entwurf steht ausdrĂŒcklich: * ErwerbsfĂ€hige Leistungsberechtigte mĂŒssen ihre Arbeitskraft âim maximal zumutbaren Umfangâ einsetzen. * âInsbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sind demnach zur Aufnahme einer VollzeittĂ€tigkeit verpflichtet, soweit dies fĂŒr die Ăberwindung der HilfebedĂŒrftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist.â Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> đ Die Reddit-Aussage âVollzeit-Pflichtâ enthĂ€lt also einen wahren Kern, aber: * nicht fĂŒr alle, sondern ausdrĂŒcklich âinsbesondere alleinstehendeâ * nur, soweit es zumutbar ist (Gesundheit, Kinderbetreuung usw.) ===== b) Erziehende / Eltern mit kleinen Kindern ===== Im Entwurf: * Der Zeitpunkt, ab dem Erziehenden Erwerbsarbeit oder MaĂnahmen âin der Regel zumutbarâ sind, wird auf Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes abgesenkt â bei vorhandener Kinderbetreuung. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> đ Das passt inhaltlich zur Reddit-Behauptung âElternzeit im Leistungsbezug max. 1 Jahrâ, aber der Entwurf sagt âin der Regel zumutbarâ, nicht: starre 1-Jahres-Grenze oder automatische Streichung. ===== c) VerschĂ€rfte Sanktionen bei MeldeversĂ€umnissen ===== Der Entwurf sieht u. a. einen neuen Mechanismus vor (MeldeversĂ€umnisse): Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Wer drei aufeinanderfolgende Meldetermine ohne wichtigen Grund versĂ€umt, â bekommt den Regelbedarf entzogen (KdU, KV, Mehrbedarfe laufen weiter). * Die Kosten der Unterkunft sollen fĂŒr die gesamte Bedarfsgemeinschaft direkt an den Vermieter gezahlt werden. * Erscheint die Person innerhalb eines Monats wieder persönlich, werden Leistungen (abzgl. Sanktion) nachgezahlt. * Erscheint sie nicht, gilt sie als nicht erreichbar â der Anspruch auf BĂŒrgergeld/Grundsicherung entfĂ€llt. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> đ Ja, das ist faktisch eine sehr harte Sanktion â aber anders als das starre 30 %/Totalsanktion-Schema im Reddit-Text. ===== d) Psychische Erkrankungen â Schutz, nicht Entwertung ===== Im allgemeinen Teil steht ausdrĂŒcklich: * âDabei ist wichtig, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht unverschuldet in Notlagen geraten. Deshalb sollen die Schutzmechanismen fĂŒr diese besondere Gruppe gestĂ€rkt werden.â Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> SpĂ€ter bei den Sanktionen wird u. a. geregelt: * persönliche Anhörung mit ausdrĂŒcklicher BerĂŒcksichtigung psychisch Erkrankter, * HĂ€rtefallprĂŒfung, * Weiterzahlung der KV/PV trotz Entzug des Regelbedarfs. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> đ Das Gegenteil von der Reddit-ErzĂ€hlung âSachbearbeiter entscheidet einfach, ob du psychisch krank bistâ. Im Entwurf geht es eher um zusĂ€tzliche Schutzmechanismen, nicht deren Abschaffung. ===== e) SelbststĂ€ndige im Leistungsbezug ===== Im Entwurf steht (mehrfach wiederholt): Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> : âZur Vermeidung langfristiger HilfebedĂŒrftigkeit von SelbstĂ€ndigen wird klargestellt, : dass in der Regel nach einem Jahr im Leistungsbezug zu prĂŒfen ist, : ob ein Verweis auf eine andere TĂ€tigkeit zumutbar ist.â đ Also: nach einem Jahr soll geprĂŒft werden, ob man dich auf eine andere TĂ€tigkeit verweisen kann. Keine automatische ânach 1 Jahr fliegen alle SelbststĂ€ndigen aus dem Bezugâ, wie Reddit suggeriert. ===== f) Kosten der Unterkunft (KdU), 1,5-Obergrenze & Kostensenkung ===== Der Entwurf fĂŒhrt u. a. ein: Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> * Eine Obergrenze von 1,5 Ă âabstrakt angemessenemâ Mietniveau. Aufwendungen ĂŒber dieser 1,5-Grenze werden nicht als Bedarf anerkannt. * Es wird explizit beschrieben, dass bei âĂŒberhöhtenâ Kosten ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten ist â Möglichkeiten: Verhandlung mit Vermieter, Mieterberatung, Untervermietung, Umzug. * Auch innerhalb der Karenzzeit kann ein Kostensenkungsverfahren laufen, wenn bestimmte Bedingungen erfĂŒllt sind. đ Ja, das hat eine gewisse NĂ€he zum Reddit-Beispiel mit 1,5Ă-Grenze. Aber: von Klagezwang gegen den Vermieter oder Totalsanktion, wenn man nicht klagt, steht im Entwurf nichts. ==== 2. Dinge, die der Reddit-Text verzerrt oder frei erfindet ==== ===== a) Zeitpunkt: âWirkt ab Januar 2026, Abstimmung Dezember 2025â ===== Im Entwurf findet sich u. a. die Ăbergangsregelung, dass BĂŒrgergeld bis 30.06.2026 dem neuen Grundsicherungsgeld gleichgestellt wird. Das deutet klar auf eine Umstellung Mitte 2026 hin, nicht 01.01.2026. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> Der ganze Gesetzgebungsprozess (Bundestag, Bundesrat, VerkĂŒndung) ist ohnehin noch offen. ===== b) Starres Sanktionsschema (2. Termin = 30 %, 3. Termin = Totalsanktion) ===== So steht das nicht im Entwurf. * Es gibt hĂ€rtere Sanktionen und einen Mechanismus, der bei mehrfachen MeldeversĂ€umnissen zum vollstĂ€ndigen Wegfall des Anspruchs fĂŒhren kann, * aber die konkreten ProzentsĂ€tze im Reddit-Text (30 % ab 2. Termin, âunbefristete Totalsanktionâ ab 3.) sind in dieser Form nicht im Entwurf geregelt. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> ===== c) âSippenhaftâ der Bedarfsgemeinschaft ===== Im Entwurf steht bei mehrfachen MeldeversĂ€umnissen: * KdU fĂŒr die ganze Bedarfsgemeinschaft soll an den Vermieter gezahlt werden. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> Das ist unangenehm fĂŒr alle im Haushalt, ja â aber: * Es ist keine vollstĂ€ndige Sanktion der anderen Personen, * Die Wortwahl âSippenhaftâ ist politische Zuspitzung, kein Gesetzesbegriff. ===== d) â1-Euro-Trickâ bei Totalsanktion ===== Der Entwurf enthĂ€lt nirgendwo eine Regel Ă la âes bleibt 1 âŹ ĂŒbrig, damit es formal keine Totalsanktion istâ. Das ist schlicht eine frei erfundene Behauptung im Reddit-Post. ===== e) Psychisch Kranke = Sachbearbeiter entscheidet, ob du âwirklich krankâ bist ===== Wie oben: Im Entwurf steht eher das Gegenteil: Schutzmechanismen, besondere BerĂŒcksichtigung, HĂ€rtefallprĂŒfung etc. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> Dass in der Praxis vieles an Gutachten, Ă€rztlichen Unterlagen und am Verhalten einzelner Sachbearbeiter hĂ€ngt, ist eine andere Diskussion â aber die krasse Reddit-Version steht so nicht im Entwurf. ===== f) SelbststĂ€ndigkeit: âNach einem Jahr keine Leistungen mehrâ ===== TatsĂ€chlich: in der Regel PrĂŒfung nach einem Jahr, ob ein Verweis auf andere TĂ€tigkeit zumutbar ist. Sozialpolitik Portal<ref>{{cite web|title=Sozialpolitik Portal|url=https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf|publisher=Sozialpolitik Portal|access-date=2025-11-19}}</ref> Von einer starren â1-Jahres-Deadlineâ mit automatischem Leistungsstopp steht nichts. ==== 3. Kurzfazit ==== * Der Entwurf ist deutlich hĂ€rter als das heutige BĂŒrgergeld â vor allem bei Mitwirkung, KdU und langfristiger SelbststĂ€ndigkeit im Leistungsbezug. * Der Reddit-Text hat ein paar echte Kerne getroffen (Vollzeit-Fokus, Erziehende ab 1 Jahr, strengere Sanktionen, KdU-Deckel), aber vieles ist ĂŒberzogen, vereinfacht oder komplett erfunden (1-âŹ-Trick, fixe 30 %/Totalsanktionen, Klagepflicht gegen Vermieter, pauschales Ende fĂŒr SelbststĂ€ndige nach 1 Jahr). Wenn du magst, kann ich dir aus dem PDF gezielt ein oder zwei Paragraphen in âKlartextâ ĂŒbersetzen â z. B. nur das Thema SelbststĂ€ndige oder nur MeldeversĂ€umnisse â so dass du genau weiĂt, womit du ggf. ab 2026 rechnen musst. == References == <references /> [[Category:ChatGPT Shares]] [[Category:openai]]
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