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User: ich habe das auf reddit gefunden: Die neue Grundsicherung wirkt ab Januar 2026. edit
ich habe das auf reddit gefunden: Die neue Grundsicherung wirkt ab Januar 2026. Die Abstimmung im Bundestag erfolgt im Dezember 2025.
Entwurf der neuen Grundsicherung -> 13-SGB-II-Änderungsgesetz - Bürgergeldreform
Zusammenfassung: Ziel der neuen Grundsicherung ist, möglichst alle Menschen in Vollzeit-Arbeit zu bringen und nur für notwendige Unterstützung zu sorgen.
Die Höhe der neuen Grundsicherung: 563€ Sie bleibt unverändert.
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Die größten Veränderungen zum Bürgergeld: ____________________________________________________________________________________
1) Vollzeit-Pflicht Mini-Jobber und Teilzeit-Arbeiter werden sich um Vollzeitstellen bemühen müssen und erhalten hierfür Stellenangebote. Wer seinen Bemühungen nicht nachkommt wird keine Leistungen mehr erhalten.
1.1) Elternzeit Die Elternzeit im Leistungsbezug wird auf maximal 1 Jahr reduziert. Da es potentiell eine Betreuung für 1 Jährige gibt, nimmt der Staat automatisch an, dass der Leistungsbezieher nach einem Jahr Elternzeit wieder vollintegrierbar ist.
1.2) Psychische Erkrankungen Ob eine psychische Erkrankungen vorliegt hat zukünftig der Sachbearbeiter zu entscheiden. Psychisch Erkrankte müssen alle Termine wahrnehmen, von ihrer Erkrankungen überzeugen und erhalten in speziellen Fällen Unterstützung, um ihrer Vollintegration nachzukommen.
Psychisch Erkrankte Menschen werden ebenso für fehlende Termine sanktioniert, erhalten ihre Leistungen jedoch wieder umfänglich, wenn sie den Termin nachholen.
____________________________________________________________________________________ 2) Schärfere Sanktionen Der erste verpasste Termin beim Jobcenter zieht keine Konsequenzen nach sich. Ab dem zweiten verpassten Termin wirkt eine unbefristete 30% Sanktion. Ab dem dritten verpassten Termin wirkt eine unbefristete Totalsanktion.
Nach der ersten Verweigerung sich um eine vermittelte Arbeitsstelle zu bemühen, wirkt ebenfalls eine unbefristete Totalsanktion.
2.1) Sippenhaft Sanktionen treffen nicht den Bezieher, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft.
2.2) Kulanz-Option Sachbearbeiter haben die Entscheidung darüber, wann und ob eine Sanktion wieder aufgehoben wird. Es ist festgehalten, dass gerade bei psychisch Erkrankten eine höhere Kulanz zu zeigen ist.
2.3) Miete und Unterkunft bei Totalsanktion Miet- und Unterkunftskosten werden bei Totalsanktionen direkt an den Vermieter gezahlt, sofern der Bezieher oder Vermieter sich hierzu weigert, werden alle Leistungen eingestellt.
2.4) Der Euro Bei einer Totalsanktion erhält der Empfänger weiterhin 1€ auf seinem Konto. So gilt die Sanktion technisch nicht als Totalsanktion. Offiziell soll es dazu dienen, den Leistungsbezug bei Aufhebung einer Sanktion nahtlos zu ermöglichen. Inoffiziell soll dem Leistungsempfänger erschwert werden, gegen Totalsanktionen per Gericht vorzugehen.
____________________________________________________________________________________ 3) Selbstständigkeit Selbstständige Leistungsbezieher erhalten nach einem Jahr Leistungsbezug keine Leistungen mehr. Sie erhalten das Angebot die Selbstständigkeit aufzugeben und sich um eine Vollzeitstelle zu bemühen.
____________________________________________________________________________________ 4) Miet- und Unterkunftskosten werden angepasst So sollen Zahlungen regional vereinheitlicht und nach unten angepasst werden, damit es für Jobcenter und Bezieher übersichtlicher wird.
4.1) Kostensenkungsverfahren Liegen die Mietkosten über den genehmigten Leistungen, so erhalten Bezieher die Aufforderung, diese umgehend zu reduzieren. Vorher hatten Leistungsempfänger hierfür 6 Monate Zeit.
Leistungsbezieher werden ab jetzt aufgefordert, notfalls gerichtlich gegen den Vermieter vorzugehen, um eine Reduzierung der Mietkosten zu erwirken. Kommen Leistungsbezieher dem nicht nach, folgt eine Totalsanktion mit zusätzlicher Einstellung der Miet- und Unterkunftskosten.
Liegen Miet- und Unterkunftskosten über 1,5x der genehmigten Leistungen, so werden Miet- und Unterkunftskosten zum Ende des Monats automatisch eingestellt und der Leistungsbezieher aufgefordert, sich zum nächsten Monat eine neue Unterkunft zu suchen.
Als Beispiel: Mietobergrenze liegt bei 600€, (1,5x-fache wäre 900€).
Empfänger zahlt 784€ Warmmiete -> Jobcenter möchte, dass Empfänger umgehend unter 600€ kommt. Empfänger muss hieraufhin sogar gegen den Vermieter gerichtlich vorgehen. Erst, wenn alle Optionen ausgeschöpft worden sind und die Warmmiete weiterhin über 600€ ist, wird diese genehmigt.
Empfänger zahlt 921€ Warmmiete -> Jobcenter stellt zum Ende des Monats jegliche Zahlungen ein, bis der Leistungsbezieher eine neue Unterkunft bezieht.
Assistant: Das von dir gefundene Reddit-Posting enthält teilweise zutreffende Informationen, aber auch teurere und teils ungenaue … edit
Das von dir gefundene Reddit-Posting enthält teilweise zutreffende Informationen, aber auch teurere und teils ungenaue oder spekulative Aussagen bezüglich der geplanten Reform zur Grundsicherung. Ich fasse hier den aktuellen Stand mit Quellen nachvollziehbar zusammen — und worauf man noch achten sollte.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf des sogenannten Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (abgekürzt: 13. SGB II-ÄndG) erstellt, der die bisherige Leistung Bürgergeld (nach § SGB II) umbauen soll. Sozialpolitik Portal[2] edit
Einige Eckpunkte aus diesem Entwurf:
- Der Begriff „Bürgergeld“ im SGB II wird durch eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ erneuert. Sozialpolitik Portal[3]
- Neu eingefügt wird u. a. ein § 3a („Vorrang der Vermittlung“) – also: Vermittlung in Arbeit/Ausbildung soll Vorrang vor lebensunterhaltssichernden Leistungen haben. Sozialpolitik Portal[4]
- Höhere Anforderungen an Mitwirkung und Arbeitsaufnahme werden im Entwurf betont: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft … in dem Umfang einsetzen, der zur vollständigen Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit … erforderlich ist.“ (§ 2 Abs.2 Satz2 Entwurf) Sozialpolitik Portal[5]
- Der Entwurf sieht nicht vorhersehbar für alle angekündigten Punkte im Reddit-Post die gleichen Regelungen vor — viele Punkte sind noch unklar oder im Entwurf allgemein formuliert (noch nicht Gesetz).
- Laut Entwurf soll das Gesetz zum 1. Juli 2026 (bei Teilen evtl. später) in Kraft treten. Sozialpolitik Portal[6]
- Der Reddit-Post spricht davon, dass die Abstimmung im Bundestag im Dezember 2025 erfolge und die Reform ab Januar 2026 wirke. Im Entwurf ist jedoch Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 vorgesehen (nicht bereits Januar) und das Gesetz noch nicht durch den Bundestag beschlossen. Sozialpolitik Portal[7] edit
- Der Post nennt exakte Zahlen und Sanktionen (z. B. „30 % Sanktion ab zweitem Termin“, „Totalsanktion“, Elternzeit auf 1 Jahr etc.). Der Entwurf enthält zwar generelle Verschärfungen bei Mitwirkungspflichten/Sanktionen, aber nicht alle spezifischen Punkte so präzise wie im Post dargestellt. Z. B. im Entwurf steht eine Neuregelung unter § 32a („Leistungsentzug bei mehrfachen Meldeversäumnissen“) – aber nicht zwingend exakt so wie „zweiter Termin = 30%“ etc. Sozialpolitik Portal[8]
- Der Reddit-Post behauptet: „Die Höhe der neuen Grundsicherung: 563 € … bleibt unverändert.“ Tatsächlich beträgt der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene seit 1.1.2024 563 €. LPB BW[9] Ob diese Zahl unverändert bleibt im neuen Gesetz ist nicht sicher – der Entwurf spricht nicht unbedingt davon, dass ausschließlich dieser Betrag bleibt, und Änderungen sind möglich.
- Der Post enthält viele konkrete Regelungen zu Elternzeit, psychische Erkrankungen, Sippenhaft etc., die im Entwurf nicht alle so detailliert stehen oder zumindest öffentlich nicht so klar bestätigt sind.
- Wenn du dich als IT-Berater bzw. Selbstständiger oder allgemein mit Anspruch an Leistungen beschäftigst, solltest dir bewusst sein: Nichts ist endgültig, solange das Gesetz nicht beschlossen ist und in Kraft tritt. edit
- Wenn der Entwurf so umgesetzt wird, könnten die Mitwirkungspflichten und Sanktionen stärker werden – das heißt: Wer Leistungen nach SGB II bezieht, hat voraussichtlich mehr Pflichten als bislang.
- Wichtig: Die genaue Ausgestaltung (z. B. wie Elternzeit, Teilzeit, Selbstständigkeit, Unterkunftskosten behandelt werden) hängt von der finalen Gesetzesfassung ab und kann gegenüber dem Entwurf noch verändert werden.
- Für Selbstständige: Der Reddit-Post sagte, dass Selbstständige nach einem Jahr Leistungsbezug keine Leistungen mehr erhalten – im Entwurf sind mir solche eindeutigen Zeitgrenzen nicht unter dieser Formulierung aufgefallen. Es wäre also Vorsicht geboten, solche Aussagen als sicher anzusehen.
Wenn du willst, kann ich den aktuellen Entwurf (Stand Oktober 2025) im Detail durchsehen und die konkreten Regelungen durchgehen (z. B. Sanktionen, Mitwirkungspflichten, Unterkunftskosten, Selbstständigkeit). Möchtest du das?
gpt-5-1-thinking edit
User: das ist der entwurf https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16RefE13SGBIIAendG.pdf edit
das ist der entwurf https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf
Assistant: Ja, genau – das ist der offizielle Referentenentwurf des BMAS, auf den ich mich eben schon bezogen habe. edit
Ja, genau – das ist der offizielle Referentenentwurf des BMAS, auf den ich mich eben schon bezogen habe. 👍 Lass uns ganz konkret am Text prüfen, was aus dem Reddit-Posting stimmt und was eher Dramatisierung ist.
1. Dinge, die im Entwurf tatsächlich angelegt sind edit
a) „Vollzeitpflicht“ (für bestimmte Gruppen) edit
Im Entwurf steht ausdrücklich:
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen.
- „Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sind demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet, soweit dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist.“ Sozialpolitik Portal[10]
👉 Die Reddit-Aussage „Vollzeit-Pflicht“ enthält also einen wahren Kern, aber:
- nicht für alle, sondern ausdrücklich „insbesondere alleinstehende“
- nur, soweit es zumutbar ist (Gesundheit, Kinderbetreuung usw.)
b) Erziehende / Eltern mit kleinen Kindern edit
Im Entwurf:
- Der Zeitpunkt, ab dem Erziehenden Erwerbsarbeit oder Maßnahmen „in der Regel zumutbar“ sind, wird auf Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes abgesenkt – bei vorhandener Kinderbetreuung. Sozialpolitik Portal[11]
👉 Das passt inhaltlich zur Reddit-Behauptung „Elternzeit im Leistungsbezug max. 1 Jahr“, aber der Entwurf sagt „in der Regel zumutbar“, nicht: starre 1-Jahres-Grenze oder automatische Streichung.
c) Verschärfte Sanktionen bei Meldeversäumnissen edit
Der Entwurf sieht u. a. einen neuen Mechanismus vor (Meldeversäumnisse): Sozialpolitik Portal[12]
- Wer drei aufeinanderfolgende Meldetermine ohne wichtigen Grund versäumt, → bekommt den Regelbedarf entzogen (KdU, KV, Mehrbedarfe laufen weiter).
- Die Kosten der Unterkunft sollen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft direkt an den Vermieter gezahlt werden.
- Erscheint die Person innerhalb eines Monats wieder persönlich, werden Leistungen (abzgl. Sanktion) nachgezahlt.
- Erscheint sie nicht, gilt sie als nicht erreichbar → der Anspruch auf Bürgergeld/Grundsicherung entfällt. Sozialpolitik Portal[13]
👉 Ja, das ist faktisch eine sehr harte Sanktion – aber anders als das starre 30 %/Totalsanktion-Schema im Reddit-Text.
d) Psychische Erkrankungen – Schutz, nicht Entwertung edit
Im allgemeinen Teil steht ausdrücklich:
- „Dabei ist wichtig, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht unverschuldet in Notlagen geraten. Deshalb sollen die Schutzmechanismen für diese besondere Gruppe gestärkt werden.“ Sozialpolitik Portal[14]
Später bei den Sanktionen wird u. a. geregelt:
- persönliche Anhörung mit ausdrücklicher Berücksichtigung psychisch Erkrankter,
- Härtefallprüfung,
- Weiterzahlung der KV/PV trotz Entzug des Regelbedarfs. Sozialpolitik Portal[15]
👉 Das Gegenteil von der Reddit-Erzählung „Sachbearbeiter entscheidet einfach, ob du psychisch krank bist“. Im Entwurf geht es eher um zusätzliche Schutzmechanismen, nicht deren Abschaffung.
e) Selbstständige im Leistungsbezug edit
Im Entwurf steht (mehrfach wiederholt): Sozialpolitik Portal[16]
- „Zur Vermeidung langfristiger Hilfebedürftigkeit von Selbständigen wird klargestellt,
- dass in der Regel nach einem Jahr im Leistungsbezug zu prüfen ist,
- ob ein Verweis auf eine andere Tätigkeit zumutbar ist.“
👉 Also: nach einem Jahr soll geprüft werden, ob man dich auf eine andere Tätigkeit verweisen kann. Keine automatische „nach 1 Jahr fliegen alle Selbstständigen aus dem Bezug“, wie Reddit suggeriert.
f) Kosten der Unterkunft (KdU), 1,5-Obergrenze & Kostensenkung edit
Der Entwurf führt u. a. ein: Sozialpolitik Portal[17]
- Eine Obergrenze von 1,5 × „abstrakt angemessenem“ Mietniveau. Aufwendungen über dieser 1,5-Grenze werden nicht als Bedarf anerkannt.
- Es wird explizit beschrieben, dass bei „überhöhten“ Kosten ein Kostensenkungsverfahren einzuleiten ist → Möglichkeiten: Verhandlung mit Vermieter, Mieterberatung, Untervermietung, Umzug.
- Auch innerhalb der Karenzzeit kann ein Kostensenkungsverfahren laufen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
👉 Ja, das hat eine gewisse Nähe zum Reddit-Beispiel mit 1,5×-Grenze. Aber: von Klagezwang gegen den Vermieter oder Totalsanktion, wenn man nicht klagt, steht im Entwurf nichts.
2. Dinge, die der Reddit-Text verzerrt oder frei erfindet edit
a) Zeitpunkt: „Wirkt ab Januar 2026, Abstimmung Dezember 2025“ edit
Im Entwurf findet sich u. a. die Übergangsregelung, dass Bürgergeld bis 30.06.2026 dem neuen Grundsicherungsgeld gleichgestellt wird. Das deutet klar auf eine Umstellung Mitte 2026 hin, nicht 01.01.2026. Sozialpolitik Portal[18]
Der ganze Gesetzgebungsprozess (Bundestag, Bundesrat, Verkündung) ist ohnehin noch offen.
b) Starres Sanktionsschema (2. Termin = 30 %, 3. Termin = Totalsanktion) edit
So steht das nicht im Entwurf.
- Es gibt härtere Sanktionen und einen Mechanismus, der bei mehrfachen Meldeversäumnissen zum vollständigen Wegfall des Anspruchs führen kann,
- aber die konkreten Prozentsätze im Reddit-Text (30 % ab 2. Termin, „unbefristete Totalsanktion“ ab 3.) sind in dieser Form nicht im Entwurf geregelt. Sozialpolitik Portal[19]
c) „Sippenhaft“ der Bedarfsgemeinschaft edit
Im Entwurf steht bei mehrfachen Meldeversäumnissen:
- KdU für die ganze Bedarfsgemeinschaft soll an den Vermieter gezahlt werden. Sozialpolitik Portal[20]
Das ist unangenehm für alle im Haushalt, ja – aber:
- Es ist keine vollständige Sanktion der anderen Personen,
- Die Wortwahl „Sippenhaft“ ist politische Zuspitzung, kein Gesetzesbegriff.
d) „1-Euro-Trick“ bei Totalsanktion edit
Der Entwurf enthält nirgendwo eine Regel à la „es bleibt 1 € übrig, damit es formal keine Totalsanktion ist“. Das ist schlicht eine frei erfundene Behauptung im Reddit-Post.
e) Psychisch Kranke = Sachbearbeiter entscheidet, ob du „wirklich krank“ bist edit
Wie oben: Im Entwurf steht eher das Gegenteil: Schutzmechanismen, besondere Berücksichtigung, Härtefallprüfung etc. Sozialpolitik Portal[21]
Dass in der Praxis vieles an Gutachten, ärztlichen Unterlagen und am Verhalten einzelner Sachbearbeiter hängt, ist eine andere Diskussion – aber die krasse Reddit-Version steht so nicht im Entwurf.
f) Selbstständigkeit: „Nach einem Jahr keine Leistungen mehr“ edit
Tatsächlich: in der Regel Prüfung nach einem Jahr, ob ein Verweis auf andere Tätigkeit zumutbar ist. Sozialpolitik Portal[22] Von einer starren „1-Jahres-Deadline“ mit automatischem Leistungsstopp steht nichts.
3. Kurzfazit edit
- Der Entwurf ist deutlich härter als das heutige Bürgergeld – vor allem bei Mitwirkung, KdU und langfristiger Selbstständigkeit im Leistungsbezug.
- Der Reddit-Text hat ein paar echte Kerne getroffen (Vollzeit-Fokus, Erziehende ab 1 Jahr, strengere Sanktionen, KdU-Deckel), aber vieles ist überzogen, vereinfacht oder komplett erfunden (1-€-Trick, fixe 30 %/Totalsanktionen, Klagepflicht gegen Vermieter, pauschales Ende für Selbstständige nach 1 Jahr).
Wenn du magst, kann ich dir aus dem PDF gezielt ein oder zwei Paragraphen in „Klartext“ übersetzen – z. B. nur das Thema Selbstständige oder nur Meldeversäumnisse – so dass du genau weißt, womit du ggf. ab 2026 rechnen musst.
References edit
- ↑ "Bürgergeldreform Zusammenfassung". ChatGPT. Retrieved 2025-11-19.
- ↑ "Sozialpolitik Portal" (PDF). Sozialpolitik Portal. Retrieved 2025-11-19.
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- ↑ "LPB BW". LPB BW. Retrieved 2025-11-19.
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