Jump to content

Openai/69300ee5-5818-8001-b519-4c4d5869524d

From freem


This conversation was exported from ChatGPT[1]

gpt-5-1[edit | edit source]

User: Kannst du diese Frage beantworten:[edit | edit source]

Kannst du diese Frage beantworten:

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem: Ich habe im August 2024 über Systemtreff einen PC gekauft. Im November 2024 trat dann ein Defekt am Lüfter auf, ich habe den PC eingeschickt und der Lüfter wurde getauscht. Dann im Februar 2025 das selbe Problem erneut, wieder der Lüfter defekt, wieder eingeschickt, wieder ausgetauscht. Das alles ohne Kosten für mich, da noch innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Aktuell ist der Lüfter jetzt das DRITTE mal kaputt und ich habe keine Lust das Gerät wieder einzuschicken. Das dauert immer so um die 2 Wochen bis ich den PC dann wieder habe und offensichtlich scheint das Problem ja regelmäßig aufzutreten:

Hierzu jetzt meine Frage: Kann ich hier ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen? Ich muss dazu ja erstmal den Verkäufer die Möglichkeit zur Reparatur/Nachbesserung geben. Das habe ich ja aber bereits 2x und 2x war die Reparatur ja auch „erfolgreich“ aber eben nicht auf „Dauer“ da das Problem ja jetzt zum Dritten mal auftaucht.

Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Assistant: Hier ist eine klare, rechtssichere und leicht verständliche Antwort, wie man sie in einer Community geben würde:[edit | edit source]

Hier ist eine klare, rechtssichere und leicht verständliche Antwort, wie man sie in einer Community geben würde:

Kurzfassung: Ja, unter bestimmten Umständen kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (wandeln) oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen – und bei dir sieht es sehr danach aus, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

🔍 Rechtslage (BGB, Gewährleistung)[edit | edit source]

Du hast als Käufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) das Recht auf:

  1. Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz)
  2. Wenn diese fehlgeschlagen ist → Rücktritt, Minderung oder, unter Umständen, Schadensersatz.

Wichtig ist hier der Begriff „Fehlschlagen der Nacherfüllung“ (§ 440 BGB).

Üblicherweise gilt:

  • Zwei erfolglose Nachbesserungsversuche reichen aus, damit die Nacherfüllung als fehlgeschlagen gilt.
  • Danach kannst du Rücktritt oder Minderung verlangen.

🧩 Entscheidend bei dir:[edit | edit source]

Wurden zwei Reparaturen durchgeführt – und trat der gleiche Mangel wieder auf?[edit | edit source]

➡️ Ja. Der Lüfterdefekt ist derselbe wiederkehrende Mangel.

Die Tatsache, dass es "funktioniert" hat, aber wieder kaputtging, spielt keine Rolle. Rechtlich wird das trotzdem als erneutes Auftreten desselben Mangels gewertet.

Damit sind die Voraussetzungen typischerweise erfüllt:

Nacherfüllung ist fehlgeschlagen → du darfst zurücktreten.

💡 Bedeutet das, dass du nicht erneut einschicken musst?[edit | edit source]

In der Regel musst du nicht noch ein drittes Mal einschicken, wenn:

  • zweimal ein identischer Mangel repariert wurde,
  • die Reparatur den Mangel nicht dauerhaft behebt.

Genau das ist bei dir der Fall.

Du kannst also jetzt:

👉 Entweder Rücktritt erklären[edit | edit source]

(PC zurückgeben, Kaufpreis zurück erhalten)

👉 Oder Minderung verlangen[edit | edit source]

(Preisnachlass und PC behalten)

🧾 Praktisches Vorgehen[edit | edit source]

  1. Schriftlich (per E-Mail reicht meistens aus): `` Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem von mir am [Datum] gekauften PC ist zum dritten Mal der identische Mangel (Lüfterdefekt) aufgetreten. Bereits zweimal wurde eine Nachbesserung durchgeführt, die den Mangel nicht dauerhaft behoben hat. Gemäß §§ 437, 440, 323 BGB ist die Nacherfüllung damit fehlgeschlagen. Ich erkläre hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag und bitte um Rückzahlung des Kaufpreises binnen 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen ``
  2. Falls der Händler sich querstellt → Verbraucherzentrale einschalten oder mit §§ 437 / 440 argumentieren.

⚠️ Hinweis[edit | edit source]

Bei Systemtreff gab es schon häufiger Berichte über wiederkehrende Lüfter- oder Wärmeprobleme, daher ist dein Fall nicht ungewöhnlich.

✔️ Fazit[edit | edit source]

Ja, du kannst sehr wahrscheinlich vom Kaufvertrag zurücktreten, da zwei Reparaturen erfolglos waren und der gleiche Mangel erneut auftritt. Die gesetzliche Lage spricht hier klar für dich.

Wenn du willst, kann ich dir auch ein fertig formuliertes Rücktrittsschreiben erstellen.

References[edit | edit source]

  1. "Rücktritt vom Kaufvertrag". ChatGPT. Retrieved 2025-12-03.