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=== Assistant: Hier ist eine klare, rechtssichere und leicht verständliche Antwort, wie man sie in einer Community geben würde: === Hier ist eine klare, rechtssichere und leicht verständliche Antwort, wie man sie in einer Community geben würde: Kurzfassung: Ja, unter bestimmten Umständen kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (wandeln) oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen – und bei dir sieht es sehr danach aus, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. ==== 🔍 Rechtslage (BGB, Gewährleistung) ==== Du hast als Käufer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) das Recht auf: # Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) # Wenn diese fehlgeschlagen ist → Rücktritt, Minderung oder, unter Umständen, Schadensersatz. Wichtig ist hier der Begriff „Fehlschlagen der Nacherfüllung“ (§ 440 BGB). Üblicherweise gilt: * Zwei erfolglose Nachbesserungsversuche reichen aus, damit die Nacherfüllung als fehlgeschlagen gilt. * Danach kannst du Rücktritt oder Minderung verlangen. ==== 🧩 Entscheidend bei dir: ==== ===== Wurden zwei Reparaturen durchgeführt – und trat der gleiche Mangel wieder auf? ===== ➡️ Ja. Der Lüfterdefekt ist derselbe wiederkehrende Mangel. Die Tatsache, dass es "funktioniert" hat, aber wieder kaputtging, spielt keine Rolle. Rechtlich wird das trotzdem als erneutes Auftreten desselben Mangels gewertet. Damit sind die Voraussetzungen typischerweise erfüllt: : Nacherfüllung ist fehlgeschlagen → du darfst zurücktreten. ==== 💡 Bedeutet das, dass du nicht erneut einschicken musst? ==== In der Regel musst du nicht noch ein drittes Mal einschicken, wenn: * zweimal ein identischer Mangel repariert wurde, * die Reparatur den Mangel nicht dauerhaft behebt. Genau das ist bei dir der Fall. Du kannst also jetzt: ===== 👉 Entweder Rücktritt erklären ===== (PC zurückgeben, Kaufpreis zurück erhalten) ===== 👉 Oder Minderung verlangen ===== (Preisnachlass und PC behalten) ==== 🧾 Praktisches Vorgehen ==== # Schriftlich (per E-Mail reicht meistens aus): ``<code> Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem von mir am [Datum] gekauften PC ist zum dritten Mal der identische Mangel (Lüfterdefekt) aufgetreten. Bereits zweimal wurde eine Nachbesserung durchgeführt, die den Mangel nicht dauerhaft behoben hat. Gemäß §§ 437, 440, 323 BGB ist die Nacherfüllung damit fehlgeschlagen. Ich erkläre hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag und bitte um Rückzahlung des Kaufpreises binnen 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen </code>`` # Falls der Händler sich querstellt → Verbraucherzentrale einschalten oder mit §§ 437 / 440 argumentieren. ==== ⚠️ Hinweis ==== Bei Systemtreff gab es schon häufiger Berichte über wiederkehrende Lüfter- oder Wärmeprobleme, daher ist dein Fall nicht ungewöhnlich. ===== ✔️ Fazit ===== Ja, du kannst sehr wahrscheinlich vom Kaufvertrag zurücktreten, da zwei Reparaturen erfolglos waren und der gleiche Mangel erneut auftritt. Die gesetzliche Lage spricht hier klar für dich. Wenn du willst, kann ich dir auch ein fertig formuliertes Rücktrittsschreiben erstellen.
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